Zivis für Betreuung zuhause
Zivildienstleistende sollen künftig bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung und Betagten zuhause eingesetzt werden können. Ein Pilotprojekt mit 133 Einsätzen hat den Nutzen der Zivildienstleistenden in der ambulanten Betreuung bestätigt.
Der Bundesrat nahm am Mittwoch den Bericht zum Pilotprojekt «Ambulante Betreuung» zur Kenntnis. Getestet wurden stundenweise Einsätze und Teilzeit-Einsätze von Zivis, die von Anfang Dezember 2021 bis Ende Juni 2023 stattfanden.
Der ambulante Einsatz von Zivis in privaten Haushalten kann pflegende Angehörige entlasten und die Lage punkto Betreuungsaufwand dürfte sich in den nächsten Jahren verschärfen. Denn Betagte und auch Menschen mit Behinderung wollen vermehrt zuhause und selbstbestimmt leben statt in einer Einrichtung.
Die externe Evaluation des Pilotversuchs zeigte, dass die Einsätze von Zivildienstleistenden in der ambulanten Betreuung die Betreuten, deren Angehörige und auch die Einsatzbetriebe spürbar unterstützten. Ein Zivi kann eine behinderte Person beispielsweise zum Arzt fahren, Hausarbeiten erledigen oder auch durch seine Anwesenheit entlasten.
Rechtlicher Rahmen muss anpasst werden
Damit ambulante Zivi-Einsätze auf Dauer möglich sind, muss der rechtliche Rahmen angepasst werden. Das Departement des Innern (EDI) soll mit weiteren Fachorganisationen die entsprechenden Vorbereitungen treffen.
Dem Bundesrat schwebt vor, die Einsätze im Programm «Wohnen» weiterzuverfolgen. Dessen Ziel ist, die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung beim Wohnen zu fördern sowie bedarfsgerechte und individuelle Hilfe zu ermöglichen.
Das Programm «Wohnen» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) ist Teil der vom Bundesrat im März 2023 präsentierten Behindertenpolitik für die Jahre 2023 bis 2026. (sda)