Asyl Wohncontainer Rekurs Fällanden Zürich Gericht, © Symbolbild Keystne-SDA
Die Gemeinden müssen Wohnraum schaffen. Symbolbild Keystne-SDA
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Fällanden zieht vor Bundesgericht

Die Zürcher Gemeinde Fällanden zieht im Streit um Wohncontainer für Asylsuchende vor Bundesgericht. Der Gemeinderat stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um gebundene Ausgaben handelt.

07.11.2023

Der Gemeinderat Fällanden bewilligte im vergangenen Frühling zwei Kredite in der Gesamthöhe von 1,5 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für Wohncontainer zur Unterbringung von Asylsuchenden. Ein Rekurs gegen dieses Vorgehen wurde vom Bezirksrat abgewiesen, nun aber vom Verwaltungsgericht gutgeheissen.

Man nehme das Urteil «mit Verwunderung» zur Kenntnis, schrieb die Gemeinde Fällanden am Dienstag. Das Verwaltungsgericht verlangt für den Kredit einen Entscheid der Gemeindeversammlung. Dies steht nach Meinung des Gemeinderates im Widerspruch zu der vom Bund und Kanton auferlegten Pflicht zur Unterbrinugung von gut 120 Asyl-suchenden.

Fällanden habe in kurzer Zeit genügend Unterkünfte bereitstellen müssen. Dem Gemeinderat seien die demokratischen Rechte der Bevölkerung wichtig. Im vorliegenden Fall sei die Erfüllung der Vorgaben aber nur mit gebundenen Ausgaben möglich gewesen.

Der Gemeinderat zieht den Fall deshalb weiter an das Bundesgericht. Dieses «soll in dieser auch für den Kanton und anderen Gemeinden bedeutenden Frage eine letztgültige Klärung herbeiführen.»

Daniel Krähenbühl

Redaktor

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